Handbuch Barrierefreiheit im Fernbuslienienverkehr

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BASt - F - 132

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Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Liberalisierung des inländischen Fernbuslinienverkehrs umgesetzt. Die Neuregelung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Die Zahl der innerdeutschen Fernbuslinien in Deutschland ist seit der Liberalisierung des Marktes kräftig gestiegen. So gab es zum Stichtag 30. Juni 2017 in Deutschland 216 Fernbuslinien – vor der Liberalisierung waren es nur 86 Linien. Aufgrund einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode und der Benennung als Maßnahme im Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde die Erstellung eines Handbuchs „Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr“ als Kernaufgabe dieses Forschungsprojektes (FE 82.0652/2016) beauftragt. Ziel war es, das Handbuch als leicht verständliche, knappe Broschüre für die Akteure zu erarbeiten sowie eine barrierefreie, im Internet abrufbare elektronische Fassung zu erstellen. Das Handbuch führt Beispiele zu „Best Practice“ auf, um durch anschauliche und übersichtliche Darstellung die Umsetzung der Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr in der Praxis zu unterstützen. Dabei umfasst das Handbuch nicht nur Maßnahmen der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit für die Fahrzeuge, sondern bezieht auch die Infrastruktur und den Betrieb mit ein. Der hier vorliegende Schlussbericht diente als Grundlage für die Erarbeitung des Handbuchs. Er geht als Forschungsbericht in Umfang und Tiefe deutlich über den Inhalt des Handbuchs hinaus. So wurde für die drei Handlungsbereiche „Fahrzeuge“, „Infrastruktur“ und „Betrieb“ analysiert, wie Barrierefreiheit in der Praxis des Fernbuslinienverkehrs umgesetzt wird (Erhebungsstand 2017). Die identifizierten Maßnahmen werden für das Handbuch in gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen und weitergehende, optionale Maßnahmen unterteilt. Daneben enthält der Schlussbericht eine ausführliche Analyse und Darstellung des rechtlichen Rahmens sowie ein umfangreiches Literatur- und Quellenverzeichnis. Die Ergebnisse wurden unter intensiver Beteiligung der unterschiedlichen Akteure (Fernbuslinienunternehmen, Fahrzeughersteller und Zulieferer, Kommunen und Betreiber von Fernbusbahnhöfen, Vertreter der Belange von Menschen mit Behinderungen) u. a. durch Expertengespräche sowie durch Teilnahme an einem Workshop erarbeitet. Das Forschungsprojekt wurde zudem durch einen Betreuerkreis begleitet, an dem neben den zuständigen Referaten des BMVI und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) ebenfalls zwei maßgebliche Akteure vertreten waren. Schon ein Vorgängerprojekt FE 82.0591/2013 (veröffentlicht als BASt-Bericht F 114) hat gezeigt, dass alle drei Handlungsbereiche Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb zu betrachten sind, damit barrierefreies und (weitgehend) selbstständiges Reisen mit dem Fernlinienbus auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung möglich wird. Außerdem konnte auf einer Publikation des BSK aufgebaut werden (Lastenheft „Allgemeine Anforderungen an die Barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen“). Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr gab es von einzelnen Beförderern auf freiwilliger Basis umgesetzte Maßnahmen. Durch die geänderten gesetzlichen Regelungen sowie eine Marktkonzentration bei den Beförderern haben sich die Randbedingungen zwischenzeitlich verändert und einige dieser Lösungen wurden obsolet bzw. finden sich nicht in der praktischen Anwendung. Von den Fahrzeugherstellern werden bereits neue, praxisgerechte technische Lösungen gemäß den gesetzlich geforderten Vorgaben angeboten. Ihnen fehlt es noch an einer weiten Verbreitung. Für darüber hinaus gehende Lösungen, die von den Beförderern freiwillig umgesetzt werden und die aus Sicht mobilitätseingeschränkter Fahrgäste eine Hilfestellung bieten können, finden sich vereinzelte Beispiele. Die Umsetzung freiwilliger Maßnahmen steht immer auch im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Aspekten. Aufgrund der kurzen Erneuerungszyklen bei den Fahrzeugen von etwa drei bis vier Jahren, sollte sich relativ zügig eine Marktdurchdringung von Fahrzeugen ergeben, die mindestens den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nachrüstungsmaßnahmen sind daher von eher untergeordneter Bedeutung und aus wirtschaftlicher Sicht uninteressant. Zukünftig werden zwar die Fernlinienbusse für die Beförderung von Rollstühlen vorbereitet sein, jedoch ist dabei die Eignung des jeweils zu befördernden Rollstuhls auf seine Zulassung als Fahrzeugsitz zu berücksichtigen. Durch die im Bestand vorhandenen Rollstühle ohne Kennzeichnung und die nach individuellen Umbauten ungekennzeichneten Rollstühle kann die Eignung derzeit (2018) in vielen Fällen nicht eindeutig überprüft werden. Hier sind verbindliche Vorgaben und Vereinbarungen sowie technische Maßnahmen erforderlich, um eine sichere Lösung im Sinne aller Beteiligten zu erreichen. Bei der Infrastruktur gibt es sowohl bei Busbahnhöfen als auch bei Rastanlagen bereits eine Reihe guter Beispiele. Diese finden sich naturgemäß bei neueren Anlagen, da die Erneuerungszyklen bei der Infrastruktur relativ lang sind und Planungen speziell für den Fernbuslinienverkehr erst seit der Liberalisierung in größerem Umfang durchgeführt werden. Das technische Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und Darstellungen der Normen des barrierefreien Bauens zeigen zielführende, praktikable Lösungsmöglichkeiten. Vor allem die Belange von Menschen mit sensorischen Behinderungen haben erst vor kurzem konsequent Eingang in die Regelwerke gefunden und sind daher bei älteren Bestandsanlagen noch nicht umfassend berücksichtigt. Auch bei den betrieblichen Maßnahmen fanden sich gute Beispiele. Nachholbedarf besteht vor allem noch bei der barrierefreien Informationsvermittlung und der Buchung. Die (freiwillige) Umsetzung barrierefreier Webseiten steht noch am Anfang. Die vorgeschriebene Schulung und Sensibilisierung des Personals ist in der Umsetzung. Teilweise werden betriebliche Maßnahmen für die Übergangszeit bis zur vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit bei den Fernlinienbussen zur Kompensation genutzt. So werden beispielsweise Busse, die für die Beförderung von Rollstühlen geeignet sind, auf Nachfrage auf der gewünschten Relation eingesetzt oder es werden alternative Beförderungsmöglichkeiten angeboten. Nicht alle Wünsche mobilitätseingeschränkter Fahrgäste lassen sich in der Praxis umsetzen, da sie unter wirtschaftlichen Aspekten nicht durchsetzbar sind. Dies gilt beispielsweise für rollstuhl-gerechte Bordtoiletten. Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass organisatorische Maßnahmen angeboten werden können, um den Bedarf zu befriedigen. Dies beispielsweise durch Fahrtunterbrechungen an Rastanlagen mit barrierefreien Toiletten. Hier sind jedoch auch betriebliche Aspekte (unter Beachtung verbindlicher Vorschriften, z. B. Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten) zu berücksichtigen und zu koordinieren. Die unterschiedlichen Belange unter Berücksichtigung der Interessen der verschiedenen Akteure in Einklang zu bringen, ist eine Aufgabe für die Weiterentwicklung eines barrierefreien Fernbuslinienverkehrs. Die Beobachtung der weiteren Entwicklung kann sich auf Untersuchungen und Erfahrungen der gesetzlich (jeweils für definierte Aufgaben) zuständigen Stellen stützen. Derzeit beobachtet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den Fernbuslinienverkehrsmarkt. Entsprechende Marktanalysen werden vom BAG im Auftrag des BMVI herausgegeben. Bestandteil dieser Analysen sind auch Aspekte der Barrierefreiheit. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über die Tätigkeiten als Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Die Analyse des rechtlichen Rahmens für die Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr hat – bis auf einzelne Ausnahmen – keine praxisrelevanten rechtlichen Probleme gezeigt. Bei der Sicherung von Kindern in Fernlinienbussen zeigt sich, dass offene Fragen zur Verwendung von Kinderückhalte-Einrichtungen bestehen. Zielführend wäre hierbei eine Prüfung des aktuellen Status quo der Beförderung von Kindern in Reisebussen durch den Gesetzgeber, ob Anpassungen in bestehenden Vorschriften umgesetzt werden können, die sowohl die Belange der Fahrgäste, als auch die betrieblichen Belange berücksichtigen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in allen drei genannten Bereichen gute Beispiele für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr zu finden sind. Aufgrund des noch relativ jungen Fernlinienbusmarktes stehen viele der Entwicklungen allerdings noch am Anfang. Das aus diesem Schlussbericht entwickelte Handbuch führt gute Beispiele auf. Es wird erwartet, dass das Handbuch zur zügigen Verbreitung zielführender, praxisgerechter Lösungen beiträgt und damit die Zugänglichkeit des Fernbuslinienverkehrs für alle Nutzergruppen nachhaltig verbessert.

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Weitere Informationen
Autor D. Boenke, H. Grossmann, J. Nass, M. Schäfer
ISBN 978-3-95606-498-2
Erscheinungsjahr 2020
Seitenzahl 88
Einband Broschur
Auflage 1
Maße 29,7 x 21,0 cm