Die Stellung der Gemeinden im Straßenrecht – aktuelle Probleme des Umweltrechts

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– Referate eines Forschungsseminars des Arbeitskreises „Straßenrecht“ am 23./24. September 2013 in Bonn

T. DÜNCHHEIM erörtert in seinem Einführungsvortrag zu „Die Stellung der Gemeinden im Straßenrecht“ die kommunalen Gestaltungsspielräume hinsichtlich ihres Satzungsrechts, das sich auf § 19 StrWG NRW stützen lässt. Er schildert die Auswirkungen dieser Gestaltung auf das Straßen- und Straßenverkehrsrecht, die letztlich Ausfluss der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie sind. Dabei problematisiert er die Abgrenzung zwischen straßenrechtlichem Gemeingebrauch und Sondernutzung sowie die Bedeutung der rechtlichen Ausgestaltung des Straßen- und Straßenverkehrsrechts. Hierbei wird die Anwendung des § 45 StVO durch die Gemeinden einer kritischen Analyse unterzogen.

A. NETTER schildert in seinem Beitrag „Aktuelle Rechtsfragen der Ortsdurchfahrten“ die Gremienstruktur im Straßenwesen und den Einfluss des Europarechts, des Bundes- und Landesstraßenrechts sowie den Ortsdurchfahrtenrichtlinien auf das Straßenwesen. Er stellt dabei die Folgen der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sowie die aus der Straßenbaulast folgende Entwässerungsverpflichtung der Straßenbaulastträger und ihre Umsetzung in den Gemeinden dar.

U. WEGNER berichtet in ihrem Beitrag „Aktuelle Entwicklungen des Verbandsklagerechts“ über die Auswirkungen europäischer Richtlinien auf das Umweltrecht. In diesem Zusammenhang wird eine wegweisende Entscheidung des BVerwG erörtert, welche die direkte Anwendung des Art. 9 Abs. 3 AK zum Gegenstand hat. Trotz der Einführung einer bundesrechtlichen Verbandsklage in § 64 BNatSchG sei das Problem der Wahrung von Allgemeininteressen nicht gelöst, da diese Norm die Interessen des Umweltschutzes nicht hinreichend zu schützen vermöge. Der Beitrag „Inanspruchnahme öffentlicher Wege durch TK-Unternehmen“ von

U. STELKENS, stellt eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem TKG-Wegerecht dar. Er konstatiert, dass die Bestimmungen des TKG im Wesentlichen auf den Normen des Telegraphenwegegesetz (TWG) basieren. Daher bestehen Spannungsverhältnisse und Reibungsflächen zwischen den verschiedenen Abschnitten des TKG, da das TKG und das TWG unterschiedliche Ziele verfolgen. Beispielsweise seien die § 77a bis § 77e TKG nicht auf die § 68 bis § 77 TKG abgestimmt worden. Der abschließende Beitrag „Fachplanerische Auswirkungen des Umweltschadensgesetzes“ von

M. PETERSEN widmet sich der Frage, ob und welche Auswirkungen das Umweltschadensgesetz auf das Fachplanungsrecht hat. Zunächst wird allgemein herausgearbeitet, dass das Umweltschadensgesetz nicht Schadensersatz- oder Ausgleichsleistungen eines geschädigten Dritten bezweckt; vielmehr sollen Umweltschäden vermieden und die Wiederherstellung geschädigter Umweltgüter erreicht werden. Die Frage, ob und inwieweit das Umweltschadensgesetz Auswirkungen auf das Fachplanungsrecht hat, hängt davon ab, ob die Haftungstatbestände des § 3 Abs. 1 USchadG einschlägig sind

BASt - S - 83

Weitere Informationen
Autor W. Durner
ISBN 978-3-95606-087-8
Erscheinungsjahr 2014
Seitenzahl 84
Einband Broschur
Auflage 1